Freie Kapazitäten für die Betreuung sind derzeit noch verfügbar!
Hebamme in Brilon, Arnsberg, Sundern & Umgebung

Kosten

Wer übernimmt die Kosten?

Hebammen unterstützen vom Beginn der Schwangerschaft bis nach der Geburt. Dabei stehen schwangeren Frauen viele Leistungen wie Beratungen, Vorsorgeuntersuchungen, Begleitung der Geburt bis zur Wochenbettbetreuung zu, welche von den Krankenkassen übernommen werden. Die Hebamme rechnet sämtliche Kassenleistungen direkt mit der Krankenkasse ab.

Sind Sie privat krankenversichert, dann fragen Sie am besten bei Ihrer Versicherung nach, welche Hebammenleistungen ggf übernommen werden. 

Geburtsvorbereitung & Rückbildung

Der Geburtsvorbereitungs- und der Rückbildungskurs ist für Schwangere in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenfrei und wird von der Krankenkasse übernommen.


 Die meisten privat Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für den Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurs ebenso. Fragen Sie ggf. bei Ihrer Versicherung nach welche Kosten übernommen werden.

Sollten Sie wegen Schwangerschafts­komplikationen nicht an einem Kurs teilnehmen können, haben Sie die Möglichkeit zur Einzelvorbereitung. Auch die Einzelbetreuung ist für die Schwangere durch die Krankenkasse abgedeckt.

Die Kursgebühren für Ihren Partner müssten Sie in der Regel selber zahlen. Je nach Kurs sind das zwischen 75,00 und 160,00 Euro. Manche Kassen übernehmen diese Gebühren. Fragen Sie  da am besten bei Ihrer Krankenkasse nach.

Ergänzende Hebammenleistungen

Es gibt zahlreiche weitere Hebammen-Leistungen, welche Sie in dieser besonderen Zeit in Anspruch nehmen können. In der Regel werden diese nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Eine Übersicht über  zusätzlichen Leistungen finden Sie unter “Leistungen & Zusatzleistungen”  " Effektive Manuelle Hilfe "sowie unter "Kurs Angebote in der Praxis " .

Hilfe ohne Krankenversicherung und geringem Einkommen

Falls Sie keine Krankenversicherung haben und über ein geringes Einkommen verfügen oder eine finanzielle Notlage herrscht, haben Sie Anspruch auf zusätzliche Unterstützung. Das Sozialamt gewährt bei Erfüllung der Voraussetzungen sogenannte “Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft”. Hierbei werden die Kosten für die regulären Leistungen für Schwangere übernommen, die sonst von der Krankenkasse getragen werden. Sprechen Sie mich gerne darauf an, falls Sie hier Unterstützung brauchen.